Grund für die Aufregung war dabei nicht etwa mangelndes Verständnis für die Anwohner, die unter dem Geräuschpegel manipulierter Auspuffanlagen oder rücksichtsloser Fahrweise litten, sondern vielmehr die Maßnahme, mit der die Politik versucht, das Problem einzudämmen. Zum Grenzwert, der fortan gute von bösen Motorradfahrern unterscheiden soll, wurde das in die Fahrzeugpapiere eingetragene Standgeräusch erkoren. Dass dieser Wert denkbar ungeeignet ist, um Lärmemissionen während der Fahrt zu bewerten – darüber sind sich alle einig. Gegenüber stichhaltigen Argumenten zeigen sich die Zuständigen jedoch beratungsresistent. Was bis heute bleibt, sind die Streckensperrungen für Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A).
Den gesamten Artikel lesen Sie im TOURENFAHRER Ausgabe 5/2023.