Die Änderung des § 36 der StVZO zum Jahr 2018 beginnt langsam zu greifen. Doch von vorne: Die gute Nachricht für alle Ganzjahresfahrer lautet: Die Winterreifenpflicht für Motorräder ist seitdem entfallen. Gleichfalls gilt ein Reifen nur noch als Winterpneu, wenn er ein neues Schneeflocken-Piktogramm (s. o.) trägt. Und nur solche richtig gekennzeichneten Winterreifen dürfen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs unterschreiten. Die alte Regelung, dass ein mit »M+S« gekennzeichneter Reifen mit Aufkleber im Cockpit, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Pneus ausweist, gefahren werden darf, entfällt, sofern das Piktogramm fehlt. Das wäre alles nicht so schlimm, hätte der Gesetzgeber nicht einen Homologationsprozess zum Erhalten des Piktogramms vorgeschrieben und dabei Motorräder schlicht vergessen. Fakt ist, dass kein Motorradreifen-Hersteller seine grobstolligen Pneus mit dem Schneeflocken-Piktogramm versehen darf.
Den gesamten Artikel lesen Sie im TOURENFAHRER Ausgabe 7/2019.