Der elektronische Dienst i-Kfz erlaubt die Zulassung, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen per Internet. Allerdings ist ein aufwendiger Legitimationsprozess erforderlich, um den Service nutzen zu können. Für die Freischaltung ist im Normalfall eine Authentifizierung mit der freigeschalteten eID-Funktion des Personalausweises vorgesehen. Hierzu wird ein Lesegerät oder alternativ die AusweisApp2 für Desktop oder Mobilgeräte benötigt.
Eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr stellt es Zulassungsstellen nun frei, auf diesen Schritt zu verzichten. Stattdessen soll für den Zeitraum bis 2. Juni das Anlegen eine Benutzerkontos mit Username und Password ausreichen.
Das Ministerium will mit der Ausnahmeregelung den »Dienst am Bürger«, wie es Staatsministerin Kerstin Schreyer ausdrückt, aufrechterhalten, nachdem im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zahlreiche Zulassungsstellen ihren Publikumsverkehr eingestellt haben.
Ob die Kommunen die Regelung umsetzen, ist ihnen freigestellt. Daher muss jeweils individuell nachgefragt werden, ob das vereinfachte Authentifizierungsverfahren für i-Kfz im eigenen Landkreis verfügbar ist.