Dass man sich nicht betrunken hinter den Lenker klemmt, wissen alte Hasen ebenso wie Führerscheinneulinge. Ein Blick in ausländische Bußgeldkataloge legt jedoch Novizen ein besonders gesetzestreues Verhalten nahe. Und das nicht nur in Sachen Promillegrenze.
Zahlreiche europäische Länder sind gegenüber Fahranfängern besonders streng. Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften werden nicht nur bei einheimischen Führerscheinneulingen besonders hart geahndet. Die harschen Regelungen gelten auch für ausländische Staatsbürger.
Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 anstatt der sonst gestatteten 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt.
In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h schnell fahren. In Kroatien dürfen Verkehrsteilnehmer bis zum Alter von 25 Jahren außerhalb geschlossener Ortschaften nur mit 80, auf Schnellstraßen mit 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs sein.
Auf besonders hohe Bußgelder müssen sich alkoholisierte Fahranfänger im europäischen Ausland einstellen. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das Bußgeld schlimmstenfalls einen Nettomonatslohn betragen.
In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.Streng werden Verfehlungen auch in Italien geahndet. Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen dort mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im Einzelfall: 627 Euro.
Mit Material von dpp-AutoReporter/wpr