Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren

EU-weite Vollstreckung

Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren

Wer im Ausland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, sollte sich nicht mit Überqueren der Grenze in Sicherheit wiegen. Bußgelder werden EU-weit vollstreckt und Zahlungsmuffeln drohen hohe Säumniszuschläge.

Seit Mai 2015 werden Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro (einschließlich eventueller Verfahrenskosten) EU-weit vollstreckt. Und die 70 Euro sind angesichts der in den meisten Ländern recht knackigen Strafen schnell erreicht.

Die Vollstreckung in Deutschland ist jedoch nur möglich, wenn der Bußgeldbescheid von der ausländischen Behörde in deutscher Sprache ausgestellt ist und der Beschuldigte ausreichende Möglichkeiten hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies ist mittlerweile jedoch bei den meisten Ländern mittlerweile Standard. Für die Vollstreckung zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Erhält man also Post von einer ausländischen Behörde und man ist sich des Verstoßes bewusst, ist eine rasche Zahlung des Bußgeldes anzuraten. Manche Länder wie Italien oder Spanien gewähren bei sofortiger Bezahlung hohe Rabatte, bei verspäteten Zahlungen hingegen verlangen zahlreiche Staaten saftige Aufschläge.

Nicht gleich bezahlen sollten Verkehrsteilnehmer hingegen Forderungen von privaten Inkassounternehmen wie European Parking Collection oder NIVI. Diese versuchen, Mautgebühren oder Gelder aus der privat organisierten Parküberwachung auch in Deutschland einzutreiben – ohne allerdings hierfür über eine rechtliche Legitimation zu verfügen. Zu Zahlungsaufforderungen dieser Art empfiehlt es sich, Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

In Deutschland grundsätzlich nicht vollstreckt werden im Ausland verhängte Fahrverbote. Auch Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister werden für im Ausland geahndete Übertretungen nicht vorgenommen.

Foto: Symbolbild – Polizei in Rom

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