Die Debatte darüber, ob man das Durchschlängeln von Motorrädern im Stau nicht endlich legalisieren sollte, nimmt in Deutschland wie den europäischen Nachbarländern immer mal wieder Fahrt auf, bevor das Thema ebenso regelmäßig in der Versenkung verschwindet. Der aktuelle Stand hierzulande ist jedenfalls so, dass sich Biker ebenso wie die zweispurigen Kollegen brav hinten anstellen müssen, wenn mal wieder nichts mehr geht.
Auch wenn es verlockend erscheint und in vielen Situationen auch recht gefahrlos möglich ist: Sich an den wartenden Autos vorbei nach vorne zu arbeiten, bleibt verboten. Wer es trotzdem macht, kann je nach Situation wegen verschiedener Verstöße belangt werden.
Vergleichsweise »günstig« ist das Befahren des Seitenstreifens. Wer dabei ertappt wird, zahlt 75 Euro. In den meisten Fällen wird man sich als Motorradfahrer beim Durchschlängeln im Stau jedoch des »rechtswidrigen Überholens auf der rechten Seite« schuldig machen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird hierfür eine Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, on top gibt es einen Punkt in Flensburg. Kostspieliger wird die Fahrzeitverkürzung bei Nutzung der Rettungsgasse. Hierfür ist ein Bußgeld von 240 Euro vorgesehen – inklusive zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei. Zudem wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Stellen die Behörden bei den genannten Verstößen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fest oder kommt es gar zu einem Unfall, steigen die Bußgelder.
Also: Auch wenn es nervt, sollten Motorradfahrer besser einen kühlen Kopf bewahren. Ansonsten könnte der eine oder andere Hunderter in der Urlaubskasse fehlen.
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