EU kippt deutsche A2-Regelung

Die Europäische Kommission hat den deutschen Alleingang bei der Drosselung von Motorrädern auf A2-Führerschein-konforme 48 PS gestoppt. Auch in Deutschland dürfen die Ausgangsmodelle jetzt nur noch maximal 95 PS leisten.

Kurz vor Jahresende 2016 hat der Bundesrat die Regelung zur Drosselung von Motorrädern auf die A2-Führerschein-konforme Leistung an europäisches Recht angepasst. Während in allen anderen EU-Ländern die Leistung des Ausgangsmodells seit der EU-Führerscheinreform maximal 70 kW / 95 PS betragen durfte, war es in Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse A2 in Deutschland bislang gestattet, auf 35 kW / 48 PS gedrosselte Motorräder mit beliebiger Leistung zu bewegen. Dagegen hatte die Europäische Kommission geklagt.

Nach Angaben des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt nach Inkrafttreten der Verordnung zum 28. Dezember des vergangenen Jahres in Deutschland aber ein Bestandsschutz. Er bezieht sich auf alle A2-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 (EU-Führerscheinreform) und dem 27. Dezember 2016 erhalten haben. Sie dürfen weiterhin auf 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt.

Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen rät der IVM allerdings ab, da die Rechtslage auch vor der jetzt umgesetzten Nachbesserung nicht eindeutig war.

Abb. unter Verwendung einer Fotografie von BMW Motorrad

< Zur Übersicht
Ihre Vorteile als Print-Abonnent

Satter Inhalt, fairer Preis!

  • Zusätzlich E-Paper zum Vorzugspeis von nur 0,80 Euro pro Ausgabe
  • Kostenloser Zugang zum digitalen MOTORRAD NEWS- und Motorradfahrer-Archiv
  • Bis zu 20% Preisvorteil beim Kauf ausgewählter Produkte in unserem Shop
  • Flatrate für die Tour-Datenbank zum Vorzugspreis von nur 9,90 Euro pro Jahr
  • Kein Risiko! Sie können das Jahresabonnement nach dem ersten Bezugsjahr jederzeit kündigen

TOURENFAHRER-Newsletter

Mehr frische Infos und Angebote finden Sie im TOURENFAHRER-Newsletter.

Jetzt registrieren