Staudurchfahrung in Frankreich

Nach Motorradfahrer-Protesten

Neue Versuche zur Staudurchfahrung in Frankreich

Nach Protesten mit mehr als 20.000 Motorradfahrern hat sich die französische Regierung bereit erklärt, Motorradfahrerorganisationen ins Design neuer Studien zur Staudurchfahrung einzubinden.

Im Januar 2021 endete in Frankreich nach fünf Jahren ein Großversuch zur Staudurchfahrung für Motorradfahrer (Lane Splitting, Filtering). Das Projekt, angesetzt im Vorfeld der geplanten Legalisierung des Lane Splitting, lieferte jedoch uneindeutige Ergebnisse.

So stieg die Zahl der Unfälle auf den für das Filtern freigegeben Strecken gegen den landesweiten Trend an. Allerdings ließ das Testszenario keine Berücksichtigung des während des Versuchszeitraums stark gewachsenen Verkehrsaufkommens zu. Auch wurden als Unfallverursacher überwiegend unaufmerksame Autofahrer bzw. zu schnell fahrende Motorradfahrer identifiziert; die Unfälle konnten also nicht zwingend ursächlich mit dem Lane Splitting in Verbindung gebracht werden.

Aus diesem Grund hatten die Behörden bereits einen neuen, größer angelegten Feldversuch geplant, bei dem auch Systeme zur automatischen Datenerfassung eingebunden werden sollten.

Für neue Untersuchungen tritt auch die französische Motorradfahrerorganisation FFMC ein. Mit einer landesweiten Kundgebung, an der sich 20.000 Motorradfahrer beteiligten, verlieh die Organisation dieser Forderung Nachdruck. Mit Erfolg.

In einem Treffen von FFMC und der Interministeriellen Delegierten für Verkehrssicherheit Marie Gautier-Melleray wurde vereinbart, gemeinsam das Setting für den neuen Feldversuch zu definieren. Bereits einig ist man sich, dass die Kommunikation des Projekts verbessert werden muss und deutlich mehr Regionen bzw. Städte in den Versuch einbezogen werden. Zudem soll an Konzepten gearbeitet werden, wie das Thema Staudurchfahrung bereits in die Führerscheinausbildung aller Klassen integriert werden kann, um alle Verkehrsteilnehmer dafür zu sensibilisieren.

Nichtsdestotrotz bleibt das Filtern bis zum Start des neuen Testzeitraums untersagt und kann dementsprechend mit Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen

Foto: FEMA

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