Petition zur Stau-Durchfahrung gescheitert

Rettungsgasse muss frei bleiben

Petition zur Stau-Durchfahrung gescheitert

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat die Petition »Staudurchfahrung« abgelehnt. Ziel der Initiative war es, das langsame Durchschlängeln durch Staus für Motorradfahrer zu legalisieren.

Über 135.000 Moto Motorradfahrinnen und –fahrer hatten sich für eine Legalisierung des ohnehin praktizierten Durchschlängelns durch Staus stark gemacht. Die Stimmen waren auf der Online-Plattform Open Petition gesammelt worden. Anfang September 2015 übergab Initiator Dieter Balboa dem Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle aus dem Bundesverkehrsministerium die Unterschriften.

Begründet wurde die Initiative vor allem mit der körperlichen Belastung der Motorradfahrer bei Hitze an, die durch die Schutzkleidung und die Wärmeentwicklung der Maschine besonders hoch sei. Zudem wurde auf die guten Erfahrungen in zahlreichen EU-Ländern, die die Durchfahrung legalisiert haben, verwiesen.

Auch das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) unterstützte den Vorstoß. Denn seit langem sind sich viele Verkehrsexperten einig, dass eine gesetzliche Regelung für das Durchfahren eines Staus auf Autobahnen überfällig ist. »Es geht hier keinesfalls um eine Bevorzugung der Motorradfahrer, sondern um eine sicherheitsorientierte und verkehrspolitisch sinnvolle Maßnahme«, betonte Dr.-Ing. Achim Kuschefski, Leiter des Instituts für Zweiradsicherheit in einem Statement auf der institutseigenen Website. »Ohne Klimaanlage und Heizung kommt es für Motorradfahrer bei entsprechender Wetterlage im Stau schnell zu körperlichen Belastungen, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken können«. Das ifz vertritt die Meinung, dass mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung die Gesetzeslage endlich an die gängige Praxis angepasst und damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen würde.

Doch daraus wird nun erst einmal nichts. Der Petitionsausschuss erinnerte in der Begründung seiner Ablehnung daran, dass ein Vorbeischlängeln an im Stau stehenden Autos bereits vor sieben Jahren vom Bund/Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung mehrheitlich abgelehnt worden sei.

Hauptargument der Gegner einer solchen Lösung ist das Freihalten der Rettungsgasse. Zudem sei es der Polizei auch jetzt schon erlaubt, bei einer längeren Vollsperrung Fahrzeugführern die Nutzung des Seitenstreifens oder der Rettungsgasse zum Verlassen der Autobahn zu gestatten.

Der Petitionsausschuss beruft sich in seiner Empfehlung, das Petitionsverfahren abzuschließen, auf den generellen Schutz aller Verkehrsteilnehmer und rät Motorradfahrern bei längeren Staus, den Motor abzustellen und das Fahrzeug auf den Ständer zu stellen.

Es bleibt also dabei: Wenn die Polizei nicht beide Augen zudrückt, zahlen Motorradfahrer, die beim Durchschlängeln erwischt werden, ein Bußgeld von 80 Euro.

Foto © ADAC

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