Regeln für die Zulassung autonomer Fahrzeuge

Beschluss des Bundeskabinetts

Regeln für die Zulassung autonomer Fahrzeuge

Das Bundeskabinett hat eine Regelung für die Zulassung autonomer Fahrzeuge verabschiedet. Darin wird ein verbindliches Procedere festgeschrieben. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Das Thema autonomes Fahren erhitzt die Gemüter. Während die einen darin eine wichtige Fortschrittstechnologie sehen, überwiegen für die Skeptiker die Risiken. Gerade auch unter Motorradfahrern als einer vergleichsweise wenig geschützten Gruppe unter den Verkehrsteilnehmern gibt es zahlreiche Vorbehalte. Nun hat das Bundekabinett eine einheitliche Regelung für die Zulassung autonomer Fahrzeuge verabschiedet.

Bei den autonomen Fahrzeugen, um die es derzeit geht, handelt es sich allerdings noch nicht um privat nutzbare Vehikel, die sich beliebig im Verkehrsraum bewegen können. Die aktuell verabschiedeten Regelungen betreffen kommunale Verkehrs- und Transportmittel auf klar definierten Strecken.

Die neue Verordnung schreibt ein geordnetes Procedere für die Zulassung führerloser Fahrzeuge vor. Demnach muss in einem ersten Schritt eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden. Ist diese erteilt, kann um die Genehmigung zum Betrieb eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Verkehrsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachgesucht werden. In dieser werden auch die Straßen definiert, auf denen das Fahrzeug autonom fahren darf. Dies muss im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune erfolgen. Anschließend werden ein amtliches Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zugeteilt.

Die Regelung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat.

Foto: Autoren-Union Mobilität/ZF

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