Schweiz vermeidbarer Auspufflärm

Enorme Bußgelder

Schweiz geht gegen mutwilligen Auspufflärm vor

Die Schweiz, bekannt für die strenge Ahndung von Verkehrsdelikten, hat Krawallos den Kampf angesagt. Bis zu 10.000 Franken werden für mutwillig verursachten Lärm fällig.

Seit dem 1. Januar 2025 greifen die Schweizer Behörden hart gegen vermeidbarem Auspufflärm durch. Im Visier der Eidgenossen befindet sich besonders das bewusste Erzeugen von Knallgeräuschen. Dies kann bei Autos mit manipuliertem Steuergerät provoziert werden oder beim Motorrad durch kurzzeitiges Betätigen des Killschalters im Schiebebetrieb.

Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Je nachdem wie schwerwiegend der Fall ist, werden bis zu 10.000 Schweizer Franken, also gut 10.000 Euro, fällig. Ausländer sind von der Verfolgung nicht ausgenommen. Wer nicht vor Ort bezahlen kann, dessen Fahrzeug kann bis zur Begleichung des Bußgelds beschlagnahmt werden. Die Schweizer behalten sich zudem vor, gravierende Tuningmaßnahmen an die deutschen Behörden weiterzumelden.

Auch das unnötige Laufenlassen des Motors, hierzu zählt auch das Warmlaufenlassen, fällt unter »vermeidbaren Auspufflärm«. Zwischen 60 und 80 Franken werden bei Verstößen fällig.

In naher Zukunft möchten die Eidgenossen sogenannte »Lärmblitzer« einsetzen, die überlaute Kfz automatisch erfassen und registrieren. Ein jüngst abgeschlossenes Pilotprojekt im Kanton Genf verlief zur Zufriedenheit der Behörden. Vor dem landesweiten Einsatz der Technologie müssen allerdings noch einige technische sowie juristische Sachverhalte geklärt werden.

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