Garantieverlängerungen über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre hinaus sind bei vielen Motorradherstellern zu haben – häufig im Rahmen von Sonderaktionen oder gegen Aufpreis. Triumph geht nun einen Schritt weiter und verlängert die Herstellergarantie grundsätzlich auf vier Jahre. Auch im dritten und vierten Jahr gibt es keine Selbstbeteiligung für den Kunden und auch keine Kilometerbegrenzung.
Die Garantie ist ans Fahrzeug gebunden, bleibt also auch bei einer Veräußerung erhalten, was dem Wiederverkaufswert zugutekommt. Auch Originalzubehör, das mit dem Motorrad erworben wurde, fällt unter die vierjährige Garantie.
Für die Händler ergibt sich der Vorteil, dass sie bei allen Garantiefällen nun direkt mit dem Hersteller abrechnen können und keine externe Versicherung mehr zwischengeschaltet ist.
Die vierjährige Herstellergarantie von Triumph gilt für alle Neufahrzeuge, die ab dem 1. Juli bei einem Vertragshändler erworben wurden.