Die EU hat im Rahmen der »Security Union« die Vorschriften für den Handel mit Substanzen, die als Ausgangsmaterial von Explosivstoffen dienen können, verschärft. Auf der Liste steht auch Schwefelsäure, die zur Herstellung des Sprengstoffs TATP (Triacetontriperoxid) benötigt wird.
Seit dem 1. Februar darf Schwefelsäure nur noch in einer Konzentration bis maximal 15 Prozent an Endverbraucher abgegeben werden. Damit fällt auch Batteriesäure unter den Bann, die eine Konzentration von 37,5 Prozent aufweisen muss. Wer also einen Bleiakku neu befüllen möchte, muss hierzu in die Werkstatt.
Der Besitz bereits erworbener Batteriesäue ist für Privatpersonen noch bis zum 1. Januar 2022 gestattet, danach ist auch dies illegal.
Die meisten Hobbyschrauber dürfte das Verbot jedoch nicht sonderlich tangieren, da die Batteriesäure in der Regel nur zur Erstbefüllung nach dem Kauf von trocken vorgeladenen Batterien benötigt wird. Danach wird auch bei nicht-wartungsfreien Akkus lediglich destilliertes Wasser nachgefüllt. Die meisten Bleiakkus für Motorräder sind mittlerweile wartungsfrei und erreichen den Kunden im gefüllten Zustand – was auch weiterhin legal ist.