Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung | BMW X2City

Keine Fahrerlaubnis nötig

Verordnung legalisiert Elektrokleinstfahrzeuge | Update

Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) ist unter Dach und Fach. Somit dürfen E-Scooter und elektrisch unterstützte Kickboards legal im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Auch BMW hat mit dem X2City ein Fahrzeug für die »letzte Meile« im Angebot.

Update
Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland geebnet und die Länderkammer stimmte der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu. Für alle E-Scooter gilt zukünftig ein Mindestalter von 14 Jahren, die bisherige Führerscheinpflicht entfällt.

Die zahlreichen neuen Formen von Mobilität stellen den Gesetzgeber vor Probleme. Für die Juristen ist es eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, die zahlreichen Spielarten elektrisch angetriebener Vehikel mit den Buchstaben des Gesetzes treffend zu beschreiben und adäquate Regelungen für ihre Benutzung zu erlassen.

Besonders mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen hat sich das Verkehrsministerium schwer getan. Nach mehreren Korrekturdurchläufen hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nun die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) unterschrieben, sie soll nach Zustimmung des Bundesrates im Laufe des Frühjahrs in Kraft treten.

Die Verordnung schafft eine neue Fahrzeugklasse. Elektrokleinstfahrzeuge werden wie Fahrräder behandelt, es gelten jedoch besondere Vorschriften:

  • eKF müssen auf Radwegen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden

  • Es besteht Versicherungspflicht, ein Versicherungsaufkleber muss am Fahrzeug angebracht sein

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h

  • Die Geräte dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden

  • Das Mindestalter für die Nutzung im Verkehrsraum beträgt 14 Jahre

Um als Elektrokleinstfahrzeug zu gelten, müssen E-Scooter eine Lenk- oder Haltestange besitzen, ein Vorder-, ein Rück- und ein Bremslicht haben sowie über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verfügen. Zudem ist eine »helltönende« Glocke Pflicht. Es besteht weder eine Helmpflicht, noch benötigt der Fahrer eine Mofa-Prüfbescheinigung – was zwischenzeitlich zur Debatte stand.

Elektrokleinstfahrzeuge gelten als vielversprechende Lösung für die sogenannte »letzte Meile«, also beispielsweise innerstädtische Wege, die mit dem Auto wegen Parkraummangel schlecht bewältigt werden können. Es sollen bereits mehrere Anbieter Geschäftsmodelle für den Verleih in deutschen Städten entwickelt haben. In den USA ist seit einigen Jahren ein umfangreiches Business rund um die wendigen Vehikel entstanden. Die anfängliche Euphorie wurde in den Vereinigten Staaten, wo auch keine Helmpflicht gilt, jedoch durch eine Reihe Unfälle mit schweren Kopfverletzungen getrübt.

Mit dem X2City hat auch BMW einen E-Scooter in der Klasse Elektrokleinstfahrzeug im Angebot. Das Unternehmen unterstreicht damit seinen Anspruch als umfassender Mobilitätsdienstleister.

Update
Für die ersten 2000 verkauften BMW Motorrad X2City in Deutschland übernimmt BMW Motorrad die Versicherungskosten für ein Jahr. Das Tragen eines Fahrradhelms ist beim BMW Motorrad X2City zwar keine Pflicht, wird aber unbedingt empfohlen.
Neben dem X2City bringt BMW noch einen weiteren Kleinstscooter auf den Markt, der auf einem Modell der Firma der Micro Mobility Systems und neun Kilogramm wiegt. Dieser hat eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und soll 799 Euro kosten.

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