Dieses Bild gehört zu den Horrorvorstellungen so ziemlich jedes Motorradfahrers: Man cruist gemütlich durch die Landschaft und urplötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn. Wobei eine Kollision mit einem Reh noch zu den harmloseren Begegnungen mit Waldbewohnern zählt. Auch für Motorradfahrer. Denn meist kommt nur das Reh, das mit einer Masse von 20 bis 25 Kilogramm im Vergleich zu einem heranbrausenden Motorrad ein Leichtgewicht ist, zu Schaden. Vorausgesetzt, der Motorradfahrer macht keinen Fahrfehler.
Unstrittig ist unter Experten mittlerweile die Auffassung, dass Ausweichversuche bei Wild auf der Fahrbahn tunlichst unterlassen werden sollen. Nur extrem routinierten Fahrern ist es in einer Schrecksituation möglich, ein kontrolliertes Manöver zu realisieren. Stattdessen sollte Kurs gehalten und maximal verzögert werden.
Wildunfälle vermeiden
Eine vorausschauende Fahrweise in wald- und wildreichen Gebieten kann helfen, Wildunfälle zu vermeiden.
• Warnschilder nicht ignorieren
• Tempo reduzieren
• Großen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden halten
• Fahrbahnränder im Blick behalten
• Tiere auf der Fahrbahn nicht mit Fernlicht blenden
Selbst bei schwereren Tieren wie Hirsch oder Wildschwein geht ein Zusammenprall oder der daraus folgende Sturz auf der Fahrbahn in den meisten Fällen glimpflicher aus als eine Kollision mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder einem Baum im Zuge eines misslungenen Ausweichversuchs.
Im Vorteil sind in derart kritischen Situationen naturgemäß Motorradfahrer, deren Maschine über ein Antiblockiersystem oder besser noch über ein Kurven-ABS verfügt. Nur mit Unterstützung der Assistenzsysteme kann die maximale Bremskraft aufgebaut werden, ohne ein Blockieren der Räder zu riskieren.
Nach einem Wildunfall muss die Unfallstelle abgesichert werden und das zuständige Forstamt oder die Polizei verständigt werden. Verletztes oder getötetes Wild sollte nur mit Handschuhen berührt werden, um Infektionen zu vermeiden.
Teilkasko haftet bei Wildunfall
Motorradfahrer, die eine Teilkasko abgeschlossen haben, bekommen durch Wildunfälle verursachte Schäden ersetzt. Während manche Versicherungsgesellschaften nur durch »Haarwild« (z.B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen) verursachte Schäden begleichen, zahlen andere Anbieter auch bei Kollisionen mit Vögeln. Haus- und Weidetiere gelten grundsätzlich nicht als Wild.
Kompliziert kann es werden, wenn es nicht zur Kollision mit dem Wild kommt, sondern der Schaden durch einen Sturz beim Ausweichen entstanden ist. In solch einem Fall fehlen die typischen »Haaranhaftungen« an der Maschine. Da die Beweislast grundsätzlich beim Motorradfahrer liegt, ist es wichtig, sich die Kontaktdaten etwaiger Zeugen zu notieren.