Die Fahrt auf dem Hinterrad zählt nicht gerade zu den typischen Fortbewegungsformen des Tourenfahrers, dennoch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass man sich während Besuchen bei unseren österreichischen Nachbarn selbst bei starkem Jucken in der Gashand nicht zu derartigen Eskapaden verleiten lassen sollte.
Wheelies, Stoppies und Burnouts sind mit einer Änderung des Kraftfahrgesetzes vom 13. Mai nämlich ausdrücklich verboten. Geahndet wurden entsprechende »Fahrmanöver« zwar auch in der Vergangenheit, doch künftig ist die Polizei gehalten, extra hart gegen Poser im Straßenverkehr vorzugehen. Zielgruppe der Novelle ist in erster Linie die Autotuningszene, doch auch allzu extrovertierte Motorradfahrer können ins Visier der Polizei geraten.
In Extremfällen kann die Fahrt auf dem Hinterrad bis zu 10.000 Euro kosten, zudem sind die Ordnungshüter befugt, die Maschine für 72 Stunden einzuziehen.
Also: »Oba vom Gas« in der Alpenrepublik, sonst kann der Motorradurlaub kürzer und teurer werden als geplant.
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