Als Reaktion auf die Entscheidung der USA, Zölle in Höhe von 25 Prozent auf EU-Exporte von Stahl, Aluminium und Derivaten zu erheben, hat die Europäische Kommission Gegenmaßnahmen eingeleitet, die den wirtschaftlichen Auswirkungen der US-Zölle entsprechen. Die EU wird ihre Zölle für die Jahre 2018 und 2020 auf US-Einfuhren ab dem 1. April wieder in Kraft setzen. Bis Mitte April sollen weitere Gegenmaßnahmen greifen.
50 Prozent zusätzlicher Zoll auf Bikes mit mehr als 500 Kubik
So soll bereits ab dem 1. April 2025 ein zusätzlicher Zoll von 50 Prozent auf Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 500 Kubikzentimetern Hubraum mit Ursprung in den USA erhoben wird. Dies würde vor allem Fahrzeuge von Harley-Davidson und Indian treffen.
In einer zweiten Phase ab dem 13. April könnten auch Maschinen unter 500 Kubik sowie Elektromotorräder mit dem Strafzoll belegt werden, so die bisherigen Pläne der EU-Kommission. Allerdings finden derzeit noch intensive Beratungen zur Ausgestaltung der zweiten Phase statt. Diese Konsultationen möchte der Verband der europäischen Motorradindustrie (ACEM) nutzen, um nach Möglichkeit auch die hubraumstarken Modelle von zusätzlichen Zöllen auszunehmen.
Schaden für Verbraucher und Beschäftigte
Der Verband begründet seine Intervention mit der engen transatlantischen Verflechtung der Motorradindustrie. So exportieren die europäischen Hersteller in großem Maßstab Motorräder in die USA, während die amerikanischen Hersteller ihrerseits auf dem europäischen Markt stark vertreten sind. Die Einführung von Zöllen berge die Gefahr, dass Unternehmen schwere Verluste erleiden, Verbraucher geschädigt und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks verloren gehen.
Anstatt den Streit mit Vergeltungsmaßnahmen zu eskalieren, fordert die ACEM eine Verhandlungslösung.