Änderung für B 196

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Auslandsreise möglich?

Änderung für B 196

Für weitreichende Änderungen und Angleichungen will die Europäische Union die 4. Führerscheinrichtlinie auf den Weg bringen.

Neben der Anhebung des erlaubten Gesamtgewichts, das man mit Klasse B fahren darf, umfasst diese auch eine EU-weite Anerkennung der B 196-Führerscheinerweiterung. Das bedeutet, dass Autofahrer mit der Zusatzkennung B 196 ihre 125er auch im Ausland legal bewegen dürfen.

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