Verkehrsrecht im Ausland

Andere Länder, andere Sitten

Nicht nur in ihren Bräuchen und Sitten unterscheiden sich die Länder Europas, auch im Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten – und in der Frage, was überhaupt als solche angesehen wird – gibt es zahlreiche Unterschiede.

Österreich – »Geschulte Amtsaugen« schätzen Geschwindigkeitsübertretungen

In Österreich gibt es keine einheitlich festgelegten Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen. Wer beispielsweise 50 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro und bis zu 2180 Euro zahlen. Ferner können erfahrene österreichische Polizisten eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h dank dem »geschultem Amtsauge« schätzen.

Dänemark – Verpflichtende Sicherheitschecks

In Dänemark muss vor dem Start des Kraftfahrzeugs ein Sicherheitscheck durchgeführt werden. Neben Bremsen, Licht und Lenkung muss vor allem überprüft werden, ob eine Person unter dem Fahrzeug liegt. Grund dafür sind mehrere Zwischenfälle mit Obdachlosen, die unter Autos schliefen. Diese Vorsichtsmaßnahme dürfte in der Motorradfraktion wohl nur die Fahrer von Gespannen betreffen.

Frankreich – Fahranfänger mit Sondertempo

Fahranfänger runter vom Gas. In Frankreich gelten für Verkehrsteilnehmer, die weniger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, niedrigere Maximalgeschwindigkeiten als für andere. Auf der Autobahn darf nicht schneller als 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h gefahren werden.

Slowenien – Nur Bares ist Wahres

In Slowenien sollte immer genügend Bargeld an Bord sein. Kommt es zu einem Bußgeld, muss dieses direkt beglichen werden. Andernfalls müssen Ausweispapiere und im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug abgegeben werden.

Niederlande – Teures Falschparken

Die Bußgelder fürs Falschparken fallen in den Niederlanden saftig aus. Bis zu 360 Eurokönnen zu berappen sein.

Tschechien – Alkoholeinfluss ist Straftat

In Tschechien wird das Fahren unter Alkoholeinfluss seit 2006 als Straftat angesehen. Wer sich also nicht an die Null-Promille-Grenze hält, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.

Portugal – Kreisverkehr mit Tücken

Seit dem 1. Januar 2014 gilt eine neue Regelung für den Kreisverkehr in Portugal. Wer rechts außen fährt, muss auch die Abfahrt nehmen. Durch Nichtwissen oder Nichtbeachten dieser Regel verursachen ausländische Fahrer viele Unfälle. Die Bußgelder im Falle eines Unfalls betragen 60 bis 300 Euro.

Belgien – Wer anhält, verliert Vorfahrt

In Belgien verliert man das Vorfahrtsrecht, wenn man trotz Vorfahrt anhält.

Die Zusammenstellung wurde von der Autovermietungs-Plattform Opens external link in new window Drivy zur Verfügung gestellt. © Bild: Quelle Wikipedia, Lizenz Creative Commons, Freigabe durch Landespolizeikommando Vorarlberg vorhanden.

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