Auswärtiges Amt verlängert Reisewarnung bis 14. Juni

Bis Mitte Juni

Auswärtiges Amt verlängert weltweite Reisewarnung

Das Bundeskabinett hat die weltweite Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Was bedeutet das für Motorradreisende?

Auf Grundlage einer Beschlussvorlage, die das Außenministerium mit den anderen Ressorts abgestimmt hatte, wurde die weltweite Reisewarnung vom Bundekabinett am Mittwoch, 29. April, verlängert.

Nach Begriffsbestimmung des Auswärtigen Amtes (AA) ist eine Reisewarnung ein »dringender Apell, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss.«

Die aktuelle Verlängerung gilt bis zum 14. Juni, dann soll aufgrund der dann herrschenden Lage überprüft werden, ob die Warnung bis zu den Sommerferien oder länger aufrechterhalten wird.

Die aktuelle Reisewarnung verfolgt zwei Ziele. Einerseits soll verhindert werden, dass deutsche Reisende in anderen Ländern »stranden« (eine großangelegte Rückholaktion wurde gerade erst beendet), wenn in einem Reiseland die Bewegungsfreiheit zur Eindämmung der Pandemie drastisch eingeschränkt oder Quarantänemaßnahmen verhängt werden. Andererseits will man verhindern, dass das Virus durch Reisende weiterverbreitet wird.

Einreiseverbote in 190 Staaten

Selbst wenn man als Motorradreisender die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in den Wind schlagen würde, es besteht derzeit in noch rund 190 Ländern weltweit ein Einreiseverbot für Deutsche; spätestens an der Grenze wäre also Schluss. Das gilt auch für zahlreiche europäische Staaten. Es wird aber damit gerechnet, dass Länder, deren Wirtschaft in besonderem Maße vom Tourismus abhängen (z.B. Griechenland und Österreich) und in denen die Zahl der Infizierten rückläufig ist, die Einreisebeschränkungen in den nächsten Wochen lockern werden. Im Gespräch sind bilaterale Übereinkünfte zwischen einzelnen europäischen Staaten. Außenminister Heiko Maas und der österreichische Kanzler Sebastian Kurz befürworten allerdings eine Einbeziehung der EU-Kommission, um einheitliche Standards zu gewährleisten.

Reisen in Deutschland

Reisen innerhalb Deutschlands sind zwar von der Reisewarnung nicht betroffen, hier greifen jedoch zahlreiche andere Regelungen. So ist zunächst bis 30. April die touristische Vermietung in Deutschland grundsätzlich verboten. Eine Ankündigung der Bundesregierung für das weitere Vorgehen in dieser Sache wird für die nächsten Tage erwartet. Campingplätze, die derzeit auch geschlossen sind, sollen in einem ersten Schritt lediglich für Dauercamper wieder geöffnet werden.

Zudem sind Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Frühestens im Laufe des Mai wird für die Gastronomie mit Lockerungen gerechnet, Bayern peilt sogar erst einen Termin gegen Ende Mai / Anfang Juni an.

Fazit

Sollte das »anlasslose« Motorradfahren nicht ohnehin untersagt sein – wie z.B. in Bayern –, scheitern Mehrtagestouren in der aktuellen Situation am Fehlen einer Übernachtungsmöglichkeit. Couch-Surfing bei Freunden ist wegen der noch geltenden Kontaktbeschränkungen unzulässig. Kleinere Deutschlandtouren könnten bei weiterhin rückläufigem Infektionsgeschehen im Laufe des Juni wieder durchführbar sein.

Wann Reisen auf eigener Achse ins nahe Ausland wieder möglich sein werden, hängt davon ab, wie schnell die ersten Länder ihre Einreisebeschränkungen aufheben. Bei einem günstigen Verlauf der Infiziertenzahlen ist damit zu rechnen, dass erste Länder im Juni/Juli ihre Grenzen für Touristen wieder öffnen.

Nicht gebannt ist damit die Gefahr, im Ausland zu stranden, sollten kurzfristig Quarantänemaßnahmen im Reiseland verhängt werden. Und natürlich sollte man das Risiko berücksichtigen, unterwegs selbst an COVID-19 zu erkranken. Denn überstanden ist die Pandemie auch bei punktueller Lockerung der Beschränkungen noch lange nicht.

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