Freigabe der Busspur für Motorräder

Ein Modell auch für Deutschland?

Britisches Verkehrsministerium erwägt Freigabe von Busspuren für Biker

Den Verkehr entlasten und Motorradfahrer besser schützen – das sind die Argumente für eine Freigabe von Busspuren für motorisierte Zweiräder. In manchen britischen Kommunen dürfen Biker die Spuren bereits nutzen, jetzt wird eine landesweite Lösung diskutiert.

Die britische Regierung erwägt, im Rahmen einer landesweiten Regelung Motorräder standardmäßig auf Busspuren zuzulassen. Die Initiative zielt darauf ab, die stauvermeidende Beweglichkeit und den geringen Platzbedarf der Motorräder zu nutzen, um den Verkehrsraum zu entlasten. Zudem will man mit dem Konzept die Motorradfahrer im unübersichtlichen Stadtverkehr besser schützen.

Interessenverbände wie IAM Roadsmart haben die Regierung wiederholt aufgefordert, die Nutzung von Busspuren für Motorräder zu ermöglichen, um Staus und Emissionen zu reduzieren. Diese Initiativen reichen mittlerweile fast ein Jahrzehnt zurück.

Bislang ist die Regelung in Großbritannien uneinheitlich. Manche Kommunen haben ihre Busspuren bereits für motorisierte Zweiräder freigegeben, in anderen ist die Nutzung nach wie vor exklusiv für den ÖPNV. Besonders unübersichtlich ist die Situation in London, dessen Stadtgebiet sich über mehrere Kommunen erstreckt, die das Thema jeweils unterschiedlich handhaben. Eine einheitliche Regelung würde Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer bringen. Bis Anfang Juni 2024 möchte das Verkehrsministerium noch Meinungen einholen, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Auch britische Motorradfahrer können sich über ein Online-Portal der Regierung in die Konsultationen einbringen.

Die Hauptstadt unseres Nachbarlandes Österreich, Wien, hat einige Busspuren bereits für Motorradfahrer freigegeben. In Deutschland fehlen bislang Initiativen in diese Richtung. Lediglich Taxis und E-Autos haben in einigen Kommunen Zugang zu den exklusiven Fahrstreifen. Aktuell werden für verbotswidriges Fahren auf einer Busspur 15 Euro fällig, kommt es zusätzlich zu einer Behinderung des Linienverkehrs, beträgt das Bußgeld 35 Euro.

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