Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum fahrerlosen Fahren

Erweiterte Einsatzmöglichkeiten

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum fahrerlosen Fahren

Erklärtes Ziel von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist es, Deutschland zur Weltspitze beim autonomen Fahren zu machen. Diesem Ziel ist der Minister nun ein Stückchen nähergekommen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Rahmen für den Einsatz autonomer Systeme erweitert.

Nach der aktuell gültigen Rechtslage ist die Anwesenheit eines Fahrers auch an Bord sogenannter »selbstfahrender Autos« zwingend notwendig. Dieser darf zwar kurzzeitig die Kontrolle an das automatisierte System übergeben, beispielsweise an einen Spurwechselassistenten, muss diese aber jederzeit wieder zurückerlangen können. Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf soll es aber möglich machen, dass – in einem eng gesteckten Rahmen – Fahrzeuge komplett führerlos unterwegs sind.

Enge Grenzen für den Einsatz

Skeptiker müssen sich allerdings keine Sorgen machen, dass bald landauf landab Geisterautos unterwegs sind. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf zielt auf sehr spezielle Anwendungen. Als Beispiele listet das Dokument den öffentlichen Personenverkehr innerhalb von Kommunen, Betriebsshuttles für Mitarbeiter oder aber Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- bzw. Pflegeheimen.

Versicherer haben Bedenken

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Heftige Diskussionen sind programmiert, denn es gibt jede Menge Bedenken. So sehen beispielsweise die Versicherer die gegenwärtig verfügbare Technik als noch zu unausgereift an und lehnen deshalb eine Zulassung von selbstfahrenden Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h ab.

Wer haftet bei einem Unfall?

Höchst umstritten ist auch die Haftungsfrage. Während bei teilautonomen Systemen der Fahrer verantwortlich ist, da er ja die Möglichkeit zum Eingriff besitzt, sieht die Situation bei fahrerlosen Systemen anders aus. Es müsste geklärt werden, ob Halter oder Hersteller bei einem Unfall in Regress genommen werden.

Verbraucherschützer fordern breite Debatte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat hierzu eine eindeutige Meinung. Er sieht vorrangig die Hersteller in der Pflicht, dann die Technische Aufsicht und ganz zuletzt den Fahrzeughalter. Die Verbraucherschützer lehnen den privaten Besitz autonom fahrender Autos grundsätzlich ab und sprechen sich für eine ausschließlich gewerbliche Nutzung aus. Zudem fordert der Verband eine breite gesellschaftliche Debatte über Nutzen und Gefahren autonomer Systeme im Straßenverkehr.

Und last but not least gibt es auch in Sachen Datenschutz noch jede Menge offene Fragen. Schließlich meldet ein autonomes Fahrzeug seine Position permanent an Infrastruktur und andere Verkehrsteilnehmer. Um diese sensiblen Daten vor Missbrauch zu schützen, bedarf es umfangreicher Strukturen und Regelungen.

Bild von Julien Tromeur auf Pixabay

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