Bundesrat stimmt Kabinettsentwurf für die Betriebs- und Zulassungsregeln von autonomen Autos zu

Level-4-Technologie

Bundesrat macht den Weg frei für autonomes Fahren

Mit einigen Änderungen hat der Bundesrat den Kabinettsbeschluss für die Zulassung autonomer Autos gebilligt. Damit ist in Deutschland der Weg frei für Roboterautos – allerdings in engen Grenzen.

Die Skepsis gegenüber selbstfahrenden Autos in Deutschland ist groß. Und gerade unter Motorradfahrern, die im Ernstfall nicht von einer Karosserie geschützt werden, herrscht ein weit verbreitetes Unbehagen gegenüber fahrerlosen Vehikeln. Nichtsdestotrotz könnten bald die ersten Roboterautos im Straßenbild auftauchen.

Änderungen für die praktische Umsetzung

Der Bundesrat hat nämlich dem Kabinettsentwurf für die Betriebs- und Zulassungsregeln von autonomen Autos zugestimmt. Allerdings hat die Länderkammer einige Änderungen zur Bedingung gemacht, die vor allem die praktische Umsetzung erleichtern sollen. So ist beispielsweise keine technische Sichtprüfung vor jedem Fahrtantritt mehr vorgeschrieben; ein Check durch den Halter vor Betriebsbeginn soll reichen. Zudem ist für die Fernüberwachung von fahrerlosen Autos kein Ingenieur mehr nötig.

Außerdem verlangt der Bundesrat Konkretisierungen in einigen Punkten. So muss der Gesetzgeber verbindlich regeln, wie die Sicherung einer Unfallstelle in der Praxis funktionieren kann, wenn kein Fahrer anwesend ist. Regelungsbedarf sieht die Länderkammer auch für den Fall, wenn das Aufsichtspersonal betrunken sein oder unter Drogeneinfluss stehen sollte.

Level-4-Technologie in festgelegten Betriebsbereichen

Dass ihnen auf der nächsten Feierabendrunde nun massenhaft Geisterautos entgegenkommen, damit müssen Motorradfahrer allerdings nicht rechnen. Die sogenannte Level-4-Technologie, also das komplett fahrerlose Fahren, wird für den privaten Verkehr zunächst kaum eine Rolle spielen. Aktuell ist der Betrieb autonomer Autos, die keinen »Sicherheitsfahrer« für Notfälle an Bord haben, nur auf eigens ausgewiesenen Strecken erlaubt.

Das autonome Fahren wird sich zunächst vornehmlich auf innerstädtische Bereiche konzentrieren, wo Robo-Taxis oder automatisierte Lieferfahrzeuge zum Einsatz kommen. Allerdings gilt die Regelung auch für speziell ausgestattete Autobahnabschnitte oder Bereiche anderer Straßen mit geeigneter Infrastruktur.

Die Betreiber autonomer Autos müssen sich die jeweils einen genau definierten Betriebsbereich genehmigen lassen, den das fahrerlose Fahrzeug nicht verlassen darf. Während des Betriebs muss eine »Technische Aufsicht« vorhanden sein, die bei Störungen aus der Ferne eingreift, das Geschehen jedoch nicht permanent überwachen muss.

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