Continental Reifenfreigaben Motorradreifen 2021

Fast 100 Bereifungsmöglichkeiten

Continental: Neue Freigaben für Adventure Bikes und Scrambler

Der Reifenhersteller Continental hat für die Profile ContiTrailAttack 3, TKC 70 und TKC 80 Freigaben für 96 Modelle aus dem Segment Reiseenduro und Scrambler bekanntgegeben.

Die 96 neuen Freigaben für die drei Profile ContiTrailAttack 3, TKC 70 und TKC 80 Twinduro gelten unter anderem für BMW R nineT Scrambler und Urban G/S, F 650 G/S, Honda CRF 1000 Africa Twin, Suzuki DR 650 oder Triumph Tiger 1215. Sie beinhalten entweder eine Serviceinformation und sind damit eintragungsfrei oder eine Herstellerbescheinigung zur Vorlage bei der Prüfstelle zur Eintragung. Die Unterlagen stehen kostenlos auf der Continental-Website zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass seit 2019 eine Freigabe durch den Reifenhersteller in vielen Fällen nicht mehr ausreicht. Für Fahrzeuge mit EU-Homologation gelten folgende Regelungen:

A Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

B Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.

C Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

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