Mit seinem Berufungsurteil vom 7. Februar 2019 folgte das Oberlandesgericht München dem Urteil der Vorinstanz. Die Richter bestätigen damit die Rechtsauffassung von Dainese, dass die Tech-Air Street Airbag Weste (für den Straßengebrauch) und die Tech-Air Racing Airbag Weste (für Rennsport und Straßengebrauch), die von Alpinestars hergestellt und vertrieben werden, den deutschen Teil des europäischen Patents EP 2 412 257 B1 von Dainese verletzen.
Das Oberlandesgericht hat in einem vollstreckbaren Urteil nun angeordnet, dass Alpinestars die Vermarktung der Airbag-Westen in Deutschland ab sofort unterlassen und die bereits ausgelieferten Produkte zumindest von gewerblichen Kunden zurückrufen muss. Zudem stehen noch Schadenersatzforderungen im Raum.
Möglicherweise bedeutet dieses Urteil den Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit der beiden Konkurrenten. Allerdings könnte es noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden.