Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 15. Februar, dass alle zugelassenen Prüforganisationen Vollgutachten und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen dürfen. Bislang war dieses Privileg in den alten Bundesländern dem TÜV und in den neuen Bundesländern zusätzlich der Dekra vorbehalten. Ein Vollgutachten wird beispielsweise zur Zulassung von klassischen »Scheunenfunden« ohne Papiere oder bei Fahrzeug-Importen benötigt. Einzelabnahmen müssen bei Anbauteilen durchgeführt werden, die zur Verwendung am vorgeführten Fahrzeug ursprünglich nicht genehmigt sind.

Mehrarbeit für Prüfer
Einzelgutachten von Prüforganisationen
Ab sofort dürfen nicht mehr nur TÜV und DEKRA Vollgutachten und Einzelabnehmen durchführen, sondern alle Prüforganisationen. Das hat der Bundesrat beschlossen.