EuGH-Urteil Strafzölle Harley

»Umgehung der handelspolitischer Maßnahme«

EuGH: Strafzölle für Harley trotz Produktion in Thailand

Der Europäische Gerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass die EU-Strafzölle auf Motorräder von Harley-Davidson rechtens sind, obwohl die Maschinen für den europäischen Markt in Thailand produziert werden.

Der ehemalige und bald wieder amtierende US-Präsident Trump belegte zu Beginn seiner ersten Amtszeit zahlreiche europäische Produkte mit hohen Einfuhrzöllen. Die Europäische Union reagierte mit Strafzöllen auf ausgewählte, besonders prestigeträchtige Waren aus den USA – darunter Motorräder von Harley-Davidson.

Harley wiederum reagierte auf die herausfordernde Situation mit der Verlagerung der Fertigung der für den EU-Markt bestimmten Fahrzeuge nach Thailand, um die Sanktionen zu umgehen. Dieses durchsichtige Manöver wollte sich die EU-Kommission nicht bieten lassen und erhob die Zölle dennoch. Gegen diese Entscheidung klagte der amerikanische Motorradhersteller, doch das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klage mit Urteil vom 1. März 2023 erstinstanzlich ab. Die in Thailand vorgenommene Be- oder Verarbeitung sei nach Art. 33 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 2015/2446 wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und stelle eine Umgehung dar.

Gegen diese Entscheidung legte Harley-Davidson Rechtsmittel ein. Doch der Europäische Gerichtshof wies am 21. November 2024 die Klage letztinstanzlich als unbegründet ab. Allein der zeitliche Zusammenhang der Verlagerung mit der Verhängung der Zölle lasse die rechtliche Vermutung zu, dass die »betriebliche Maßnahme zur Umgehung der handelspolitischen Maßnahme« erfolgt ist.

Die Produktionsverlagerung ins thailändische Werk Rayong, die 600 amerikanischen Harley-Mitarbeitern den Job kostete, war also, zumindest was die Handelsstreitigkeiten mit der EU betrifft, umsonst.

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