Neue Regelungen für Verkehrssünder

Fahreignungsregister und -seminare

Mit dem neuen Punktesystem gehen weitreichende Änderungen einher. Die Verkehrssünderkartei wird zum »Fahreignungsregister«, auch wird der Abbau der lästigen Punkte schwieriger. Zudem gibt es einen komplett neuen Bußgeldkatalog.

Wie die Deutsche Verkehrswacht (DVW) informiert, bleiben mit der Einführung des neuen Fahreignungsregister (FAER) die bisherigen Aufbauseminare zum Punktabbau und die verkehrspsychologischen Beratungen nur noch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer wurde ein spezifisches Fahreignungsseminar konzipiert.

Besitzer einer Fahrerlaubnis, die zwischen einem und fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben, können freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und dadurch einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen. Wer sechs oder sieben Punkte aufweist und sich damit auf der zweiten Maßnahmenstufe »Verwarnung« befindet, kann das Seminar ebenfalls besuchen – allerdings ohne Punktabbau.

Die Fahreignungsseminare verbinden verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen. Speziell geschulte Fahrlehrer führen den verkehrspädagogischen Teil durch. Er umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und wird als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern abgehalten. Die Fahrlehrer passen den Inhalt individuell den Verstößen der Teilnehmer an und arbeiten gleichzeitig auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hin.

Der verkehrspsychologische Teil umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und findet als Einzelmaßnahme statt. Er wird von geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Hier ist das Ziel, individuelle Wege zur Veränderung riskanten Fahrverhaltens aufzuzeigen. Die persönlichen Strategien sollen anschließend im Alltag erprobt und die Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.

Wer vor dem 30. April 2014 mit einem Aufbauseminar nach der alten Regelung angefangen hat, kann dieses bis zum 30. November 2014 nach altem Recht abschließen. Wem ein Seminar vor der Einführung des FAER angeordnet wurde und wer dies noch nicht begonnen hat, kann zwischen dem alten Aufbauseminar und der Teilnahme an der verkehrspädagogische Teilmaßnahme des FAER wählen.

Welche Bußgelder Verkehrssündern künftig drohen, hat der ADAC in einem Opens external link in new windowKatalog zusammengefasst.


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