Der Kern: Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem Grundlagen für neue Fahrverbote geschaffen. Die sollen künftig aus diversen, schwammig formulierten Gründen zulässig sein, etwa „zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen“, „zum Schutz der Verbraucher“, „zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die von Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm und Abgasen“ oder auch „für Sonderreglungen an Sonn- und Feiertagen“.
Zumindest in der Theorie hören sich diese Änderungen nach einer weitreichenden Kompetenzerweiterung an. Wie sich der Bundesrat entschließt und wie die konkrete Umsetzung in der Praxis aussehen könnte, steht aktuell noch in den Sternen – wir halten euch auf dem Laufenden.