Motorradfahrverbote in Tirol | Frei Fahrt für Gespanne

Motorradfahrverbote in Tirol

Freie Fahrt für Gespanne

Kurioses aus der Welt der Streckensperrungen: Die Fahrverbote für »besonders laute« Motorräder in Tirol gelten nicht für Motorradgespanne – unabhängig von deren Lautstärke.

Klare Frage, klare Antwort: Michael, Leser des Magazins Motorradgespanne, fragte im Vorfeld seines Urlaubs via E-Mail beim Tiroler Landeshauptmann Günther Platter an, ob sein Motorradgespann auch von den Motorradfahrverboten auf einigen Tiroler Bergstrecken betroffen sei. Ist es nicht, antwortete das zuständige Amt der Tiroler Landesregierung.

Und das, obwohl Michael in seiner E-Mail explizit darauf hingewiesen hatte, dass sein K1-Gespann über ein eingetragenes Standgeräusch von 97 dB verfügt. Damit liegt die Maschine klar über dem im Tiroler Landesgesetz definierten Grenzwert von 95 dB für »besonders laute« Motorräder. Maschinen dieser Kategorie dürfen im Zeitraum vom 15. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres zahlreiche bei Motorradfahrern besonders beliebte Strecken wie das Hahntennjoch nicht nutzen.

Für Michael und sein Gespann gilt jedoch freie Fahrt. Wir wünschen einen schönen Urlaub!

Weitere Informationen

Artikelbild unter Verwendung eines Icons von thenounproject.com, Public Domain

Korrektur: Der Tiroler Landeshauptmann heißt Günther Platter. Wir hatten ursprünglich Dr. Bernhard Knapp vom Amt der Tiroler Landesregierung genannt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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