Dass sich rasende Motorradfahrer wegen des fehlenden Frontkennzeichens unter gewissen Umständen ihrer Strafe entziehen können, entdecken immer mehr Politiker als Thema. Allen voran Reinhard Meyer (SPD), Verkehrsminister von Schleswig-Holstein. Meyer hält die Polizeibeamten in seinem Bundesland dazu an, das hinten angebrachte Nummernschild so oft es geht mitzuerfassen, auch wenn nur von vorne geblitzt wurde.
Auch bei der Tatsache, dass der Fahrzeuglenker wegen des Helms auf Beweisfotos oft nur schwer zu identifizieren ist, möchte Meyer ansetzen. Nach seinem Willen sollen ertappte Raser ein Fahrtenbuch führen müssen. Noch weiter geht die Forderung des SPD-Politikers nach Einführung der Halterhaftung. Damit wäre der Fahrzeughalter für alle mit seinem Fahrzeug begangenen Verstöße haftbar zu machen. Rechtlich wäre eine solche Regelung allerdings problematisch, da nach geltender Rechtsprechung niemand ohne einwandfreie Identifizierung bestraft werden darf.
Der Vorschlag seiner Parteikollegin, der Bundestagsabgeordneten Kirsten Lühmann, klingt da realistischer. Sie will die Polizei stärker in die Pflicht nehmen und fordert, dass die Betroffenen bei Geschwindigkeitskontrollen stets angehalten werden. Damit wäre eine eindeutige Identifizierung des Fahrers möglich.
Vom Verfassungsrechtler Professor Michael Brenner kommt die Idee, Motorräder mit einem kleinen Frontkennzeichen auszustatten, das auf hochauflösenden Beweisfotos zu erkennen ist. Womit das Problem der Identifizierung des Fahrers allerdings nicht gelöst wäre.
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, hat eine andere Idee in die Diskussion eingebracht. Er möchte den Fahrzeughalter nicht nur das Bußgeld sondern auch die Kosten der Halterermittlung bezahlen lassen. Punkte hingegen bekäme der Halter keine.
Michael Lenzen vom Bundesverband der Motorradfahrer plädiert – ebenso wie Landesverkehrsminister Meyer – dafür, notorische Raser mit Fahrtenbuchauflagen zur Räson zu bringen.
Mit Material von ddp und BMW Motorrad (Bildvorlage)