In seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und maximal 15 PS Leistung.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der fünfjährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung.