Auch Austausch von Unfall-Helmen

Fünf Jahre Garantie auf Schuberth-Helme

Schuberth gewährt eine freiwillige Garantie von fünf Jahren auf seine Produkte. Auch für Unfallschäden am Kopfschutz bietet der Magdeburger Helmhersteller eine kulante Regelung.

Alle Baugruppen der Schuberth-Helme sind von der neuen Fünfjahres-Garantie abgedeckt, die ab Kaufdatum gilt. Für die Inanspruchnahme der Herstellergarantie wird der Kaufbeleg benötigt. Am einfachsten für den Kunden ist es, sich sofort nach dem Kauf in einem eigens eingerichteten Online-Portal zu registrieren und dort den digitalisierten Beleg hochzuladen.

Schuberth betont die für den Kunden besonders großzügigen Garantiebedingungen. Von der Garantie ausgeschlossen seien lediglich Gebrauchsspuren und Schäden auf Grund von unsachgemäßem Gebrauch, von falscher Pflege und durch Manipulation oder Modifikation des Helms.

Unfallschäden am Helm sind zwar von der Garantie ebenfalls nicht gedeckt und werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht repariert, Schuberth bietet dem Geschädigten jedoch den Kauf eines baugleichen Helms zum Drittel der jeweils aktuellen unverbindlichen Preisempfehlung an.

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