Hauptuntersuchung trotz Corona nicht verschlampen

Kulanzregelung greift nicht immer

Hauptuntersuchung trotz Corona nicht verschlampen

Auch wenn das Verkehrsministerium den Ländern wegen der Corona-Krise Spielräume bei der Ahndung überzogener Hauptuntersuchungen einräumt, sollten Motorradfahrer den Bogen nicht überspannen und die Fristen besser einhalten.

Ende März hat das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) den Polizeibehörden der Länder eine vorübergehende Nichtahndung von Verstößen gegen die Fristen bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung empfohlen. Wie zu erwarten, geistern beim Reizthema TÜV seitdem zahlreiche Desinformationen durch die Sozialen Medien. Mal davon abgesehen, worin der Vorteil liegen soll, zwei Monate später zur Hauptuntersuchung anzutreten, wird ein Detail in den geteilten Beiträgen meist unterschlagen. Voraussetzung für die Nichtahndung ist das Fehlen von Prüfkapazitäten. Doch die sind bei den meisten Prüfstellen mittlerweile wieder vorhanden. Zudem ist es den Bundesländern freigestellt, ob sie die Empfehlung umsetzen.

HU überziehen – die Folgen
Wird die Frist zur nächsten HU um bis zu zwei Monate überzogen, gibt es generell kein Bußgeld. Bei einem Verzug von zwei bis vier Monaten sind 15 Euro fällig. Bei mehr als vier Monaten sind 25 Euro zu bezahlen, ab acht Monaten 60 Euro.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat das BMVI den Ländern empfohlen, Überziehungen bis zu vier Monaten nicht zu ahnden. Unabhängig von den aktuellen Regelungen ist es immer gestattet, auf direktem Weg vom Fahrzeugstandort zur nächsten Prüfstelle zu fahren – ganz gleich, wie lange der Termin überzogen wurde.

Tatsächlich verlängert wurde die Frist für die Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Nachuntersuchung. Diese beträgt aktuell zwei Monate, da es aufgrund von Engpässen bei der Ersatzteilversorgung oder der Terminvergabe in Werkstätten zu einer Überschreitung der sonst geltenden Frist von einem Monat kommen kann.

Um Ärger mit den Behörden zu meiden, sollten Motorradfahrer also besser wie gewohnt fristgerecht einen HU-Termin vereinbaren.

Im Zeichen der Corona-Pandemie ist jedoch grundsätzlich zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Motorrad überhaupt genutzt werden darf. Während die Regelungen in manchen Bundesländern Spritztouren zulassen, untersagt beispielsweise Bayern nach wie vor anlasslose Fahrten.

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