Zahlungsunfähigkeit droht

Hein Gericke beantragt Schutzschirmverfahren

Der Zubehör Versandhändler und Filialist Hein Gericke hat ein so genanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Trotz intensiver Restrukturierungsbemühungen ist das Düsseldorfer Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Hein Gericke Europe GmbH, seit 2014 Eigentümerin der Marke Hein Gericke, hat beim Amtsgericht Düsseldorf die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Dieses Verfahren ist der letzte Ausweg für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine Insolvenz zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsfähigkeit noch gegeben ist. Das Unternehmen genießt für die Dauer des Verfahrens Gläubigerschutz, so dass das Management Zeit für eine Restrukturierung gewinnt.

Als Chief Restructuring Officer wird der Rechtsanwalt Emil Rinckens in die Geschäftsleitung berufen, als Sachwalter fungiert Georg F. Kreplin, ein Sanierungsexperte, der Hein Gericke bereits aus zurückliegenden schwierigen Zeiten kennt.

Die Hein Gericke Europe GmbH, hinter der der chinesische Unternehmer Rutian Liao steht, hatte nach der Insolvenz der Traditionsmarke versucht, das Unternehmen wieder flott zu bekommen. Unzufrieden mit den Leistungen des Managements hatte Liao erst im Mai diesen Jahres die Geschäftsleitung entlassen, um das Unternehmen selbst zu führen. Nun wird das Geld schon wieder knapp.

Ob und wie das seit Jahren durch finanzielle Schwierigkeiten gebeutelte und immer wieder »gerettete« Unternehmen Hein Gericke die neuerlichen Turbulenzen überstehen wird, bleibt abzuwarten.

Suche im News-Archiv

TOURENFAHRER-Newsletter

Mehr frische Infos und Angebote finden Sie im TOURENFAHRER-Newsletter.

Jetzt registrieren