Ermittlungen und Strafanzeige

Hein Gericke im Visier der Staatsanwaltschaft

Nach Informationen des Branchendienstes »bike und business« ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bereits seit März gegen die Hein Gericke Europe GmbH wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Insolvenz. Zudem soll eine Strafanzeige vorliegen.

Die Querelen um den Motorradzubehör- und –bekleidungshändler Hein Gericke nehmen kein Ende. Bereits die nach ihrer → Insolvenz notwendig gewordene → Restrukturierung der von Rutian Liao geführten Hein Gericke Europe GmbH war von Rechtsstreitigkeiten um die Verwendung der Marke »Hein Gericke« überschattet. Die in Hamburg ansässige Hein Gericke Group bezweifelt, dass Liao die Marke rechtmäßig nutzt.

Wie der Branchendienst »bike und business« nun erfahren haben will, läuft unter dem Aktenzeichen AZ 1209 Js 453/16 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das die Vorgänge während der Insolvenz beleuchten soll. Bereits seit März werde wegen eines möglichen Verstoßes im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Hein Gericke Europe GmbH gegen Paragraph 331 Handelsgesetzbuch (»Unrichtige Darstellung«) ermittelt.

Am 4. Mai 2016 sei außerdem eine Strafanzeige eingegangen. Es gehe dabei um Gläubigerbegünstigung, die Verletzung der Buchführungspflicht sowie Bankrott (§ 283b StGB).

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