Die Geschäftsführung von Hein Gericke Deutschland musste beim Amtsgericht Düsseldorf den Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens stellen, nachdem ein angelsächsischer Fondsinvestor den Restbetrag von rund 1,2 Mio. Euro eines Kredits gekündigt und sofort fällig gestellt hat.
In einer Pressemitteilung teilt Hein Gericke Deutschland mit, dass es keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit für die Kündigung gegeben habe und die Rückzahlung vereinbarungsgemäß erfolgt war. Die Unternehmensgruppe sei zudem frei von Bankverbindlichkeiten und verfüge über einen positiven, siebenstelligen Zahlungsmittelbestand. Die konsolidierte Bilanz weise aktuell eine Eigenkapitalquote von etwa 45 Prozent auf. Die überwiegende Eigenkapitalfinanzierung reiche jedoch allein nicht aus, um genügend Liquidität für das operative Geschäft bereitzustellen.
Von einer Insolvenz wären zunächst bis zu 130 Mitarbeiter betroffen. Die Geschäftsleitung geht aber von einer Fortführung des Geschäfts aus. Hierzu sollen weitere Investoren an Hein Gericke beteiligt werden. Mit entsprechenden Interessenten sollen bereits Gespräche geführt werden.
Die Schuld für die aktuelle Schieflage des Unternehmens wird einer Investmentbank zugewiesen, die eine Unternehmensanleihe wohl nicht rechtzeitig platzieren konnte. Gegen die betroffenen Frankfurter Investment-Banker wird derzeit die durchsetzbare Höhe der Schadenersatzansprüche geprüft.