Jetzt ist es definitiv: Für Kleinkrafträder, Motorräder und Trikes wird es keine Frontkennzeichen geben. Politiker und Verbände hatten die Idee ins Spiel gebracht, weil sich Fahrer motorisierter Zweiräder ihrer Verantwortung bei Geschwindigkeitskontrollen – Blitz von vorne – allzu leicht entziehen könnten.
Nun haben sich Bund und Länder bei der Fachausschusssitzung für Fahrzeugzulassung darauf geeinigt, auf eine Kennzeichnungspflicht an der Front von Fahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e zu verzichten. Hinter diesen EG-Fahrzeugklassen verbergen sich Mofas, Leicht- und Kleinkrafträder, Motorräder und Trikes.
Mit der ab 2016 geltenden Regelung gleicht Deutschland die nationalen Vorschriften an EU-Standards an.