Wir alle wissen, manche Motorradfahrer machen Krach. Eine ganze Menge Krach ist nach derzeitiger Gesetzeslage sogar legal. Einige Abgeordnete der Grüne Bundestagsfraktion wollten daher wissen, welche Schritte die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt, um die Lärmemissionen künftig geringer zu halten. Aktuell nichts, ist der offiziellen Antwort sinngemäß zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang haben die Parlamentarier auch die Problematik der Nichtzustellbarkeit von Bußgeldbescheiden angerissen. Häufig können Motorradfahrer nach Verkehrsverstößen nämlich nicht belangt werden, da nur Beweisfotos von vorne (kein Kennzeichen) vorliegen bzw. nicht nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist (Helm). Die Abgeordneten fragten daher bei der Bundesregierung an, ob künftig die Einführung von a) Halterhaftung, b) Frontkennzeichen und c) Helmkennzeichen geplant sei.
Die Antwort lautete in allen drei Fällen: Nein.
a) Die Halterhaftung sei aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips nicht möglich, das besagt, dass »jede Strafe die persönliche Schuld des Täters voraussetzt«.
b) Gegen das Frontkennzeichen sprechen »Anbringungsprobleme« und eine erhöhte »Verletzungsgefahr bei Unfällen mit Fußgängern«.
c) Das Helmkennzeichen kommt auch nicht in Frage, denn »Helme sind nicht personengebunden«.
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Kleine Anfrage
Die Kleine Anfrage ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle und für die Opposition oft das einzige Mittel, Auskünfte über aktuelles Regierungshandeln zu erlangen. Die Kleine Anfrage wird von einem (oder mehreren) Parlamentarier(n) an die Exekutive, also die Bunderegierung gerichtet. Die Exekutive ist zur Antwort verpflichtet. Im Gegensatz zur Großen Anfrage werden die Antworten jedoch nicht im Plenum diskutiert.
Alle Fragen und die dazugehörigen Antworten sind in der Bundestagsdrucksache 19/2588 nachzulesen, die online zur Verfügung steht.
Grafik unter Verwendung eines Fotos © Club of Newchurch