Verkehrssünder-Arithmetik

Nach altem Recht Punkte abbauen

Wer Punkte in Flensburg hat, kann sein Konto noch bis zum 30. April 2014 nach altem Recht entlasten. Das kann durchaus Sinn machen, denn nach der Reform wird die Tilgung schwieriger.

Fahrer mit einem prall gefüllten Punktekonto sollten eine Tilgung nach altem Recht erwägen, rät die Dekra. Nach der zum 1. Mai in Kraft tretenden Reform wird innerhalb von fünf Jahren nämlich nur noch ein Punkt automatisch gestrichen. Und das auch nur, wenn der Fahrer nicht mehr als fünf Punkte hat und zudem an einem neuen Fahreignungsseminar teilnimmt.

Bei einem Stand von sechs oder sieben Punkten gibt es gar keinen Punkterabatt mehr. Das alte System bietet da noch mehr Möglichkeiten zur Tilgung. Bis Ende April 2014 können Autofahrer, die zum Beispiel mit acht Punkten nach dem alten System belastet sind, durch ein Aufbauseminar in einer Fahrschule ihr Konto um vier Punkte entlasten. Im neuen Fahreignungsregister (FAER) schlägt sich das in zwei statt vier neuen Punkten nieder.

Sind Alkohol- oder Drogenpunkte darunter, ist ein besonderes Aufbauseminar eines Medizinisch-Psychologischen Dienstes erforderlich. Bei neun bis 13 alten Punkten bringt die freiwillige Teilnahme am jeweiligen Aufbauseminar immerhin noch einen Rabatt von zwei Punkten. Bei 14 bis 17 Punkten ist dafür zusätzlich eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nötig.

Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt aber nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht.

Beispiel: Auf einem Punktekonto haben sich 10 Punkte angesammelt: vier Punkte durch Fahren mit Alkohol, fünf Punkte wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Punkt wegen unberechtigtem Befahren einer Umweltzone. Bei diesem Fahrer bleiben am 01.05.2014 nur noch die vier verkehrssicherheitsrelevanten Alkoholpunkte stehen, die anderen fallen weg. Aus ihnen werden zwei neue Punkte im Fahreignungsregister.

Auskünfte über den persönlichen Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei auf schriftlichen Antrag (Formular unter www.kba.de) oder online. Über Aufbauseminare können sich Fahrer bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung informieren.

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