Neue Regelung für M+S-Reifen

Grobstoller für starke Adventure Bikes

Neue Regelung für M+S-Reifen

Alles wie früher. Das Verbot von 2017, das eine Nutzung von M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex unter der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Motorrades unmöglich machte, wurde gekippt.

Adventure Rider können aufatmen: Die Regelung von 2017, wonach M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex niedriger als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Motorrades nicht mehr gefahren werden dürfen, ist vom Tisch.

Mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt hat der Bund den entsprechenden Paragrafen 36 in der Straßenverkehrszulassungsordnung für Zwei-und dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads geändert. Damit wurde weitestgehend der Zustand vor der Novelle von 2017 wieder hergestellt.

Für Reiseenduristen bedeutet das: Gefahren werden dürfen wieder alle M+S-Reifen unabhängig von deren Geschwindigkeits-Index, solange die Reifen nach der europäischen Norm UN/ECE/R75 zertifiziert sind. Zu beachten ist jedoch, dass bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung die Anforderungen an Reifengröße und Tragfähigkeit erfüllt sein müssen. Für Motorräder mit ABE sind außerdem die Bauart des Reifens und mögliche Fabrikatsbindungen entscheidend. Bei Abweichungen muss die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Natürlich darf die Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens nicht überschritten werden, weshalb ein Aufkleber (oder eine Anzeige) mit Hinweis auf die V-Max des Pneus im Sichtfeld des Fahrers vorgeschrieben ist.

Foto: Continental

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