Nicht auf Tricks der gegnerischen Versicherung reinfallen

Bei unverschuldetem Unfall

Nicht auf Tricks der Versicherung reinfallen

In seiner aktuellen Ausgabe warnt das Magazin »Finanztest« davor, sich nach einem unverschuldeten Unfall von Versprechungen der gegnerischen Versicherung einwickeln zu lassen. Die Experten haben einen eindeutigen Ratschlag.

Oft klingt das Angebot sehr verlockend: Die gegnerische Versicherung meldet sich kurz nach dem Unfall beim Geschädigten und verspricht, den Schaden umgehend zu regulieren und sich um alles zu kümmern. Die Experten von »Finanztest« warnen in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe davor, in einer solchen Situation der eigenen Bequemlichkeit nachzugeben.

Die gegnerische Versicherung solle nach Ansicht der Verfasser keinesfalls als Partner begriffen werden. Vielmehr gehe es dem Unternehmen darum, die eigenen Leistungen so niedrig wie möglich zu halten.

Laut »Finanztest« ist es im Falle eines unverschuldeten Unfalles daher immer ratsam, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Nur dieser würde zu 100 Prozent die Interessen des Geschädigten vertreten. Auch die Beauftragung eines eigenen Gutachters erweist sich häufig als sinnvoll.

Symbolbild Motorradunfall | Foto: Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe via presseportal.de

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