Piaggio siegt im Patentstreit gegen Peugeot

Technik für Leaning Multi Wheeler

Piaggio siegt im Patentstreit gegen Peugeot

Im Patentstreit zwischen Piaggio und Peugeot haben gleich zwei Gerichte in erster Instanz zugunsten des italienischen Herstellers entschieden. Demnach hat Peugeot Rechte von Piaggio an der Schwenktechnologie für Roller verletzt.

Update, 23.9.2021
Peugeot hat gegen die Urteile Revision eingelegt.

Wird ein Werk kopiert, spricht das für dessen Qualität. Diese vor allem in asiatischen Ländern verbreitete Sichtweise kann man bei Piaggio nicht teilen. Gerade die Roller der verschiedenen Konzernmarken werden immer wieder gerne abgekupfert. Vornehmlich von Unternehmen aus Süd- und Ostasien. Daher gehen die Italiener seit vielen Jahren konsequent gegen Produktpiraterie vor.

Unlängst fühlte sich der Hersteller wieder einmal kopiert – vom französischen Rivalen Peugeot Motocycles, der sich pikanterweise mittlerweile im Besitz des indischen Konzerns Mahindra befindet. Die Juristen von Piaggio sahen in der Schwenktechnologie des dreirädrigen Rollers Peugeot Metropolis ein Plagiat der eigenen – patentierten – Technik, die im MP3 Verwendung findet.

Dieses Sichtweise wurde nun vom Tribunal Judiciaire in Paris bestätigt. Das Gericht verurteilte Peugeot Motocycles zu einer Strafe von 1.500.000 Euro wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Das Urteil des Pariser Gerichts verbietet Peugeot Motocycles außerdem auf französischem Gebiet die Herstellung, die Werbung, den Vertrieb, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Benutzung und/oder den Besitz von dreirädrigen Motorrollern, die die von der Piaggio-Gruppe patentierte Radaufhängung verwenden – bei Zahlung einer Geldstrafe für jedes nachgeahmte Fahrzeug.

Zusätzlich untersagte ein Mailänder Gericht die Einfuhr, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Werbung für den Peugeot Metropolis in Italien. Eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro wurde für jedes nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Urteils verkaufte Fahrzeug festgesetzt. Peugeot Motocycles muss außerdem den Metropolis innerhalb von 90 Tagen aus dem Verkauf nehmen, wobei für jeden Tag der Verzögerung bei der Vollstreckung des Urteils ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen ist.

Beide Urteile sind in erster Instanz gefallen, Peugeot kann noch Berufung einlegen.

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