Mitte Mai standen die Verbotsschilder allerdings immer noch. Nach zahlreichen Telefonaten mit dem Landesbetrieb für Straßenbau NRW und dem Straßenverkehrsamt Schwelm konnten wir bisher nur in Erfahrung bringen, dass die Öffnung der rund zwei Kilometer langen Kurvenstrecke bisher zwar angeordnet wurde, aber bis zum tatsächlichen Abbau der Schilder seien noch einige Fragen zu klären. Achtung: So lange, wie die Verkehrsschilder noch hängen, ist die Sperrung noch in Kraft.
Der Gerichtsbeschluss kam zustande, nachdem ein Mitglied des BVDM geklagt hatte. Der Verband hofft nun, andere Strecken, deren Sperrungen auch auf uralten Daten beruhen, ebenfalls zu befreien.