Vorfahrt genommen, geschnitten, ausgebremst – oft genug lässt sich ein Crash mit anderen Verkehrsteilnehmern nur durch eigenes vorausschauendes Fahren oder eine schnelle Reaktion verhindern. Klar, dass mit dem Adrenalin auch die Galle hochkocht. Doch selbst nach groben Schnitzern anderer Fahrzeuglenker, ist es besser, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dies ist nicht nur eine Frage des Stils, sondern bewahrt auch vor gerichtlichen Auseinandersetzungen und teils hohen Strafen für Beleidigungen.
Als Beleidigung werden sowohl verbale Äußerungen als auch Gesten gewertet. Bei noch halbwegs verschmerzbaren 250 Euro beginnt der Katalog der Geldstrafen und steigert sich auf enorme 4000 Euro für den allseits beliebten Stinkefinger. Bevor man seinen Emotionen freien Lauf lässt, sollte man sich zudem bewusst sein, dass Beleidigungen im Straßenverkehr nicht Ordnungswidrigkeit sondern Straftaten darstellen.
Nach welchen Kriterien die Höhe der jeweilige Sanktion festgelegt ist – warum man beispielsweise für »Idiot« 500 Euro mehr bezahlen muss als für »Trottel« – erschließt sich bei vielen Tatbeständen nicht auf den ersten Blick.
Wie hoch die Geldstrafe tatsächlich ausfällt, hängt allerdings auch von den Tatumständen sowie vom Nettoeinkommen des Täters ab. Denn die Höhe der Strafe wird in Tagessätzen bemessen, die sich am Einkommen orientieren. In der Regel werden für eine Beleidigung zehn bis dreißig Tagessätze verhängt.
Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr
Tatbestand | Geldstrafe |
---|---|
Verbale Beleidigung | |
Bekloppter | 250 Euro |
Leck mich! | 300 Euro |
Dumme Kuh | 300 Euro |
Witzbold | 300 Euro |
Blödes Schwein | 500 Euro |
Bei dir piept's wohl! | 750 Euro |
W****er | 1.000 Euro |
Trottel | 1.000 Euro |
A****loch | 1.500 Euro |
Idiot | 1.500 Euro |
Am liebsten würde ich jetzt A****loch zu dir sagen! | 1.600 Euro |
Schlampe | 1.900 Euro |
Miststück | 2.500 Euro |
Alte Sau | 2.500 Euro |
Beleidigende Gesten | |
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Vogel zeigen | 750 Euro |
Scheibenwischer-Geste | 1.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |
Beleidigungen von Polizisten | |
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Vogel zeigen | 1.000 Euro |
Bullenschwein | 1.000 Euro |
W****er | 1.000 Euro |
Trottel | 1.500 Euro |
Schwein | 2.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |