Am 28. April trat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit zahlreichen Neuerungen in Kraft. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden, das Parken auf Gehwegen wird stärker sanktioniert, auch Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse werden härter bestraft. Vor allem aber wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen drastisch erhöht, in vielen Fällen glatt verdoppelt. Bis hierhin erhielten die Neuerungen auch Zustimmung von Verbänden und Verkehrsexperten.
Große Kritik jedoch riefen die Regelungen für den Fahrerlaubnisentzug bei Temposündern hervor. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Kilometern pro Stunde innerorts oder 26 km/h außerorts ziehen nach der aktuellen Regelung jeweils einen Monat Fahrverbot nach sich.
Zu drakonisch, sagen die Kritiker, und auch mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung nicht zu vereinbaren. Bereits über 140.000 Unterstützer haben eine Petition mit dem Titel »Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen« unterzeichnet.
Nun reagiert das von Andreas Scheuer (CSU) geleitete Bundesverkehrsministerium auf die Kritik. Nach dpa-Informationen arbeitet das Haus an einer Entschärfung der entsprechenden Passagen des Bußgeldkatalogs.
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