Staudurchfahrt Motorrad Frankreich

Nach jahrelanger Testphase

Staudurchfahrt für Motorräder in Frankreich legal

Seit dem 11. Januar 2025 dürfen sich Motorradfahrer in Frankreich durch den Stau schlängeln – unter bestimmten Voraussetzungen.

Vorausgegangen war eine mehrjährige Testphase in 21 Departements, jetzt ist das Durchschlängeln im Stau für Motorräder in Frankreich legal. Die neue Regelung gilt seit dem 11. Januar 2025. Mit einem Freibrief sollten Motorradfahrer die neue Gesetzeslage allerdings nicht verwechseln, denn das sogenannte »Lane Filtering« ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Zunächst einmal gilt die Regelung nur auf Autobahnen oder Straßen mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen. Diese müssen zudem durch einen Mittelstreifen baulich getrennt sein, und es muss eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 130 km/h gelten.

Beim Durchschlängeln müssen die Motorradfahrer auch auf ihre eigene Geschwindigkeit achten. Bei stehendem Verkehr sind maximal 30 km/h erlaubt, fließt der Verkehr langsam, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Aus letzterem Limit ergibt sich, dass der Prozess des Durchschlängelns abgebrochen werden muss, sobald sich der übrige Verkehr wieder mit mindestens 50 km/h bewegt.

Auf zweispurigen Fahrbahnen ist das Durchschlängeln nur zwischen den beiden Fahrspuren erlaubt, bei mehrspurigen zwischen den beiden am weitesten links gelegenen, niemals jedoch zwischen der ganz linken Spur und dem Mittelstreifen.

Andere Motorräder, die sich gerade durchschlängeln, dürfen nicht überholt werden, zudem darf das Lane Filtering nur bei ausreichend Platz zwischen den Kolonnen durchgeführt und auch nicht erzwungen werden. Grundsätzlich untersagt ist das Durchschlängeln im Bereich von Baustellen oder bei schneebedeckter Fahrbahn.

Die strengen Regeln für das Durchschlängeln im Stau haben ihren Grund in den Ergebnissen der oben erwähnten Pilotprojekte. In deren Rahmen hatte sich die Zahl der Unfälle zunächst signifikant erhöht. Allerdings konnte als Ursache stets ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ausgemacht werden: Überhöhte Geschwindigkeit bei »filternden« Motorrädern und Unachtsamkeit bei den Autofahrern.

Aus der Freigabe des Lane Filtering in Frankreich sollte nun aber niemand eine Berechtigung für Deutschland ableiten. Hierzulande bleibt das Durchschlängeln verboten, es gilt als unzulässiges Rechtsüberholen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Wer unerlaubt die Rettungsgasse nutzt, zahlt 240 Euro.

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Symbolbild: Foto von 995645 auf Pixabay

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