Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Grüne gegen Verkehrsministerium

Streit um Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung soll ein neuer Grenzwert für die THC-Konzentration im Blut von Fahrzeugführern festgelegt werden. Das Verkehrsministerium präferiert den von einer Expertenkommission vorgeschlagenen Wert, Grüne und Lobbyisten protestieren.

Eine zentrale Frage hatten die Ampelfraktionen bei der umstrittenen Teillegalisierung von Cannabis schlicht übersehen: Welche Regeln gelten für den Konsum von Verkehrsteilnehmern? Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) setzte daraufhin eine Expertenkommission ein, um einen geeigneten Grenzwert für die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorzuschlagen.

Nullkommanull für Fahranfänger

Die Kommission, besetzt mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und von der Polizei, ermittelte einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Diese Konzentration soll in ihrer Wirkung etwa einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit oder Menschen vor Vollendung des 21. Lebensjahres hingegen solle – analog zum Alkohol – ein Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr gelten.

Grüne: »Cannabisverbot durch die Hintertür«

Hiergegen macht nun der grüne Koalitionspartner mobil. Da THC wesentlich länger im Blut nachgewiesen werden könne als Alkohol, käme die Null-Nanogramm-Regel einem faktischen Kiff-Verbot für junge Erwachsene und Fahranfänger gleich. Unterstützung bekommen die Grünen von Lobbyverbänden wie dem Deutschen Hanfverband (DHV).

Begrüßt wird die vorgeschlagene Regelung hingegen vom ADAC. Der Automobilclub ist der Auffassung, dass zwischen Konsum und Teilnahme ein ausreichend großer Abstand liegen müsse und bekennt sich zum Motto »Wer fährt, kifft nicht« – auch wenn damit eine starke Einschränkung des Konsums verbunden ist.

Bild: elsaolofsson/Flickr unter Lizenz CC BY 2.0

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