Tempo 80 auf Landstraßen in Frankreich

Auf der Landstraße

Tempo 80 in Frankreich

Auf Frankreichs Landstraßen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h abgesenkt. Grund für die Neuregelung ist eine steigende Zahl von Verkehrstoten – vor allem auf schmaleren Überlandstrecken.

Ab dem 1. Juli 2018 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Frankreichs Landstraßen 80 Kilometer pro Stunde betragen. Bislang galt ein Tempolimit von 90 km/h. Die Neuregelung wurde nach intensiver Abstimmung mehrerer Ministerien beschlossen, wie Premierminister Edouard Philippe am 10. Januar verkündete.

Zu dem unpopulären Schritt hatte sich die Regierung aufgrund einer beunruhigenden Entwicklung entschlossen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Zahl der Verkehrstoten leicht aber stetig zurückgeht, ist in Frankreich seit Jahren eine Zunahme tödlicher Unfälle im Straßenverkehr zu verzeichnen.

So sei die Zahl der Verkehrstoten von 2014 bis 2016 drei Jahre in Folge auf 3500 pro Jahr gestiegen. Schwerpunkt der tödlichen Unfälle sind in Frankreich Landstraßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung, wo sich mehr als die Hälfte der tödlichen Crashs ereignet.

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Während die Regierung also eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zur Begründung des neuen Limits in Feld führt, vermuten Kritiker wie beispielsweise die Autofahrerverbände Abzocke als Motiv. Sie unterstellen den Wunsch nach Mehreinnahmen durch Radarfallen.

Und in Deutschland?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert ein Tempolimit auf Landstraßen mit bis zu sechs Metern Fahrbahnbreite bereits seit 2014 auch für Deutschland. → Der TF berichtete.
Im Zuge des französischen Vorstoßes hat der DVR seine Forderung nun erneuert.
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Ein Argument, das von Regierungsseite gekontert wird. Etwaige Mehreinnahmen würden einem Fonds für verbesserte Unfallversorgung zufließen und außerdem sei das Tempolimit nur ein Baustein in einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dieses enthalte insgesamt 18 Neuregelungen, zu denen auch Verschärfungen der Sanktionen bei Handynutzung am Steuer oder Trunkenheit im Straßenverkehr zählen. Die Wirksamkeit des abgesenkten Tempolimits soll auf Basis genauer Analysen des Unfallgeschehens bis 2020 evaluiert werden.

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