Bußgelder im Ausland

Vorab über Verkehrsregeln informieren

Teure Bußgelder im Ausland

Vor einer Reise ins Ausland sollten sich Verkehrsteilnehmer über die jeweiligen Vorschriften informieren. Die Verkehrsregeln variieren in zahlreichen Details – nicht nur was die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder die Promillegrenze betrifft. Und die Bußgelder sind teils erheblich teurer als in Deutschland.

Wer sich schon mal über einen Strafzettel von deutschen Behörden geärgert hat, findet beim Blick in die Bußgeldkataloge anderer Länder womöglich Trost. Hierzulande fallen die Verwarnungsgelder im europäischen Durchschnitt nämlich vergleichsweise human aus. Nicht nur die Höhe der Sanktionen übersteigt in vielen europäischen Staaten die hierzulande eingeforderten Beträge, der Maßnahmenkatalog zur Disziplinierung der Verkehrsteilnehmer verzeichnet auch Drastisches wie Freiheitsentzug oder Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Die höchsten Bußgeldsätze gönnen sich neben den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer 20 km/h zu schnell fährt, riskiert in Norwegen ein Bußgeld von mindestens 480 Euro. In Schweden sind es 230 Euro, in Finnland 200 Euro, in Italien 175 Euro, in den Niederlanden 170 Euro und in der Schweiz 160 Euro. In Deutschland muss man dafür höchstens 35 Euro berappen.

Auch bei Fahren unter Alkoholeinfluss zeigen viele Länder Härte – allen voran Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden und Spanien klicken bei 1,0 Promille beziehungsweise 1,2 Promille sogar die Handschellen.

Bußgeldverfahren werden seit einigen Jahren europaweit verfolgt – und das mit Konsequenz. Zahlreiche europäische Länder gewähren Sofortzahlern hohe Rabatte. Lässt man die gewährte – meist sehr kurze – Frist verstreichen, vervielfachen sich häufig die fälligen Beträge. Und allerspätestens bei der nächsten Einreise ins jeweilige Land werden sie auch eingetrieben. Zu meinen, einen nach Hause nachgeschickten Bußgeldbescheid einfach aussitzen zu können, ist also keine gute Idee.

Artikelbild: Kecko via Instagram unter Lizenz Creative Commons, Grafik: ADAC

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